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Wahlcomputer:
Wenn mehr Stimmzettel als Wähler da sind

Dass Wahlcomputer nicht einmal bösartig angegriffen werden müssen, um Probleme zu verursachen, zeigte sich jüngst wieder im US-Bundesstaat Georgia. Dort sorgten die Systeme bei Abstimmungen für verschiedene Ungereimtheiten, von offizieller Seite wiegelt man aber aber ab und will trotz allem an den Maschinen festhalten.
10.08.2018  15:59 Uhr
Inzwischen wird es fast schon zur Tradition, dass Bürger nach Wahlen in Georgia vor die Gerichte ziehen und aufgrund von offensichtlichen Problemen die Wahlen anfechten. Erfolg hatten sie aber nicht gerade und die Regierung stellt die Probleme als Einzelerscheinungen hin, die in anderer Form auch bei allen anderen Wahlformen auftreten könnten. Wenn man aber die konkreten Punkte anschaut, die in einem McClatchy-Bericht zusammengetragen wurden, dürfte man schon ein großes Fragezeichen im Kopf bekommen. So wird beispielsweise von einem Fall erzählt, in dem in einem Wahlbüro letztlich 670 elektronisch abgegebene Stimmzettel gezählt wurden. Das Problem dabei: Es gab hier überhaupt nur 276 registrierte Wahlberechtigte.

Viele andere Probleme

Dies mag tatsächlich ein Einzelfall sein. Es gibt aber deutlich mehr Beschwerden darüber, dass die eingesetzten Wahlcomputer schlicht nicht richtig funktionierten. Teils wurden erkennbar falsche Markierungen gesetzt, teils standen die Wähler aber auch einfach vor abgestürzten Geräten. Auch wurden Bürger in manchen Gegenden durch die Gegend geschickt und sollten anderswo abstimmen, weil im eigentlich zuständigen Wahllokal gerade die gesamte Technik ausgefallen war.

Georgia sicherte inzwischen immerhin zu, demnächst auf neuere, bessere Modelle umzusteigen. Das sollte wenigstens dafür sorgen, dass die genannten einfachen Probleme nicht mehr auftreten. Das ändert aber letztlich auch nichts daran, dass sich Wahlen nach anerkannten demokratischen Grundsätzen aber prinzipiell nicht mit Wahlcomputern durchführen lassen. Denn sie können - anders als bei der klassischen Papierwahl - nicht geheim und überprüfbar gleichzeitig umgesetzt werden.
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