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Steuerbetrug im Online-Handel: Regierung bittet Amazon & Co zur Kasse

Im Online-Handel ist Umsatzsteuerbetrug vor allem bei kleinen Händlern aus Drittländern, die ihre Waren über Plattformen wie Amazon, Ebay & Co. anbieten, weit verbreitet. Jetzt hat das Bundeskabinett ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, das auch die Plattformbetreiber in die Pflicht nimmt und die Steuereinnahmen um hundert Millionen Euro im Jahr steigern soll.
01.08.2018  13:57 Uhr

Wer im Online-Handel Umsatzsteuer hinterzieht, hat es in Zukunft schwerer

"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen": Mit dieser kurzen Erklärung erläutert Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) die Maßnahmen, die das Bundeskabinett am Mittwoch in einem entsprechenden Gesetzentwurf festgehalten hat. Im nächsten Schritt müssen jetzt Bundestag und Bundesrat diesem Entwurf zustimmen.
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Infografik: Amazon vs. Alibaba - E-Commerce-Riesen im Vergleich

Tritt das Gesetz wie jetzt geplant in Kraft, werden ab 2019 auch die Online-Marktplätze, auf denen Händler ihre Waren anbieten, in die Verantwortung genommen und können für die Umsatzsteuer ihrer Händler haftbar gemacht werden. Wollen die Unternehmen dies vermeiden, müssen dem Finanzamt für alle auf der Plattform aktiven Verkäufer Bescheinigungen über die steuerliche Registrierung vorgelegt werden können.

Wie heise in seinem Bericht schreibt, macht der Online-Handel in Deutschland laut Angaben des Handelsverbands mittlerweile 10 Prozent des Gesamt-Handels aus. Der Anteil dieses E-Commerce, der über Plattformen abgewickelt wird, liegt wiederum bei über 50 Prozent. Nach aktuellen Schätzungen entgehen dem Fiskus hier vor allem durch Händler aus Drittstaaten, die keine Umsatzsteuer entrichten, mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.

Bescheinigungen kompliziert

Während Olaf Scholz die Maßnahmen als Schutz für "steuerehrliche Unternehmen" versteht, regt sich an anderer Stelle aber auch laute Kritik. Wie der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier ausführt, wird die Bundesregierung mit dem Gesetz aus Sicht seiner Experten auch ehrlichen Händlern Probleme machen: "Nicht nur Anbieter aus Drittstaaten, sondern auch hiesige Unternehmen müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie 'steuerlich zuverlässig' sind", so Teier.

Inländische Anbieter würden nach Meinung des Wirtschaftsverbands aber ohnehin erfasst und regelmäßig geprüft, müssten mit dem neuen Gesetz also zusätzlichen Mehraufwand stemmen. Ein weiteres Problem: Aktuell fehlen digitale Lösungen in der Verwaltung, Anträge und Bescheinigungen können bis auf Weiteres nicht digital bearbeitet werden. Man darf gespannt sein, in welcher Form der Gesetzesentwurf jetzt umgesetzt wird.

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