Android setzt auf illegales Modell
Der Kern des Wettbewerbsverfahrens liegt in der Umsetzung der Lizenzierung verschiedener Google-Services in Verbindung mit der Android-Plattform. Smartphone-Hersteller, die das Betriebssystem auf ihren Geräten einsetzen wollen, können dies eigentlich nur wirklich sinnvoll tun, wenn sie den Nutzern auch den Play Store mit anbieten können. Grundsätzlich geht es zwar auch ohne, doch gibt es im Grunde kein alternatives Modell, das außerhalb bestimmter Nischen wirklich erfolgreich ist.Die Installation des Play Stores ist aber zwingend damit verbunden, dass auch andere Google-Dienste wie die Suchmaschine oder Maps fest mit zum Lieferumfang gehören. Aus Sicht der EU-Wettbewerbsbehörde ist die Sachlage damit ziemlich klar: Hier wird die dominante Stellung von Android, zu dem es aktuell faktisch keine realistische Alternative gibt, ausgenutzt, um auch andere Produkte des Unternehmens erfolgreich zu vermarkten. Das ist allerdings in dieser Form klar untersagt und führte nun zu der Festlegung der Strafe.
Binnen kurzer Zeit trifft es Google damit erneut. Vor nicht besonders langer Zeit wurde über Google bereits eine Geldstrafe von 2,4 Milliarden Dollar verhängt. Hier ging es darum, dass das Unternehmen beispielsweise seiner Preisvergleichsplattform einen Wettbewerbsvorteil verschaffte, indem diese in die dominierende Suchmaschine integriert wurde.