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Vernichtungspflicht:
GPS-Tracker mit Mikrofon ab sofort verboten

Mit der Einstufung der Bundesnetzagentur als "verbotene Sendeanlagen" dürfen GPS-Tracker mit Mikrofon in Deutschland nicht mehr verkauft werden, auch der Besitz ist ab sofort untersagt. Die Agentur kann auch einfordern, dass erworbene Geräte mit Nachweis vernichtet werden.
lockheedmartin.com
06.04.2018  20:17 Uhr

GPS-Tracker sind OK, aber mit Mikrofon an Bord ab jetzt verboten

Die Bundesnetzagentur achtet in ihrer Einstufung von Geräten ganz genau darauf, ob für jedermann klar zu erkennen ist, welche Möglichkeiten der Aufzeichnung geben sind. Wie die Behörde in einer Pressemitteilung erläutert, geht man aus diesem Grund jetzt gegen Ortungsgeräte mit Abhörfunktion vor. Die unmittelbare Konsequenz: Ab sofort ist in Deutschland deren Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einfuhr verboten.
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Wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert würden GPS-Tracker in Deutschland immer häufiger zum Orten von Personen eingesetzt. Vor allem auch Eltern setzen demnach darauf, ihre Kinder auf diese Weise zu überwachen. Die Behörde stört sich in ihrer Einstufung prinzipiell aber nicht an der Ortungsfunktion, sondern sieht die Kombination mit einem Mikrofon als nicht tolerierbar an.

"Wenn diese (GPS-Tracker) über ein Mikrofon verfügen und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage", so Homann zur Einstufung der Bonner Behörde. "Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr", so der Präsident der Behörde weiter.

Berufung auf das Telekommunikationsgesetz, Vernichtungs- und Nachweispflicht

Die Bundesnetzagentur stützt ihre Entscheidung dabei auf Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes, das festlegt, dass Geräte die "auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören" in Deutschland verboten sind.

Für Hersteller und Händler folgt daraus die Pflicht, Produktion und Vertrieb solcher Geräte sofort einzustellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz noch weitergehende Maßnahmen vor: "Von den Verkäufern und Käufern kann die Vernichtung der Gegenstände verlangt werden. Diese ist gegenüber der Bundesnetzagentur nachzuweisen." Die Agentur empfiehlt privaten Besitzern, die Tracker unschädlich zu machen und einen Vernichtungsnachweis aufzubewahren - zum Beispiel in Form eines Bestätigungsschreibens einer Abfallwirtschaftsstation.

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