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Kamikaze? - BlackBerry startet Klage gegen Facebook & WhatsApp

Das kanadische Unternehmen Blackberry versucht nun, da man aus dem Smartphone-Geschäft raus ist, auch mit Patentklagen zusätzliche Geldquellen anzuzapfen. Dabei ist die Firma durchaus mutig und legt sich gleich mal mit Facebook, also einem der mächtigsten Internet-Konzerne überhaupt an.
Public Domain
07.03.2018  10:03 Uhr
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters richtet sich die Klage nicht nur gegen Facebook selbst, sondern auch gegen dessen Tochtergesellschaften WhatsApp und Instagram. Die Plattformen sollen allesamt die Eigentumsrechte Blackberrys an Technologien und Verfahren für die Übermittlung von Nachrichten zwischen Nutzern verletzen. Der Messenger gehört zu einem der wichtigsten Features, mit denen Blackberry seine Software-Plattform vermarktet. "Wir hegen den starken Verdacht, dass Facebook die Rechte an unserem geistigen Eigentum verletzt und nach mehreren Jahren des Dialogs haben wir nun auch die Pflicht gegenüber unseren Aktionären, zu den gegebenen juristischen Mitteln zu greifen", zitierte man die Firmensprecherin Sarah McKinney.

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Schnelles Geld möglich?

Im Detail ist noch nicht ganz klar, worauf sich die Ansprüche Blackberrys beziehen. Das Unternehmen hält eine ganze Reihe von Patenten, die mit dem Messaging auf mobilen Geräten zu tun haben. Und auch von Facebook war in dieser Hinsicht noch nichts zu erfahren, das Unternehmen verweigerte derzeit noch jeden Kommentar zu dem Thema.

Dass die Klage ausgerechnet jetzt eingereicht wird, dürfte auch an der Entwicklung Blackberrys insgesamt liegen. Das Unternehmen ist quasi komplett aus dem Smartphone-Geschäft ausgestiegen und versucht, mit seiner Software-Plattform ein neues Geschäft aufzubauen und sich zu sanieren. Da wären Einnahmen aus einer juristischen Auseinandersetzung natürlich willkommen. Und im vorliegenden Fall kann man durchaus darauf spekulieren, dass Facebook eher bereit ist, in einem Vergleich einige Millionen Dollar lockerzumachen, als sich auf eine jahrelange Auseinandersetzung vor Gerichten einzulassen.
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