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PayPal abgemahnt:
Niemand hat die Zeit für die Lektüre solcher AGB

Wer aus ewig langen Sätzen einen extrem umfangreichen Text zusammenklöppelt, hat offensichtlich kein Interesse daran, gegenüber einfachen Nutzern transparente Regeln für die Zusammenarbeit aufzustellen. Aus diesem Grund schießen Verbraucherschützer jetzt gegen den Payment-Dienst PayPal und stellten diesem erst einmal eine Abmahnung zu.
Public Domain
14.02.2018  14:19 Uhr
Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hatten die neuen AGB PayPals einer genaueren Untersuchung unterzogen. Als man allein schon eine einfache Analyse-Software über den Text laufen ließ, zeigte sich ziemlich eindeutig, dass dem Unternehmen an einfacher Verständlichkeit nicht gelegen ist. Den exemplarischen Höhepunkt stellt quasi ein einzelner Satz dar, der aus 111 Wörtern zusammengesetzt ist. "Mit wissenschaftlichen Textanalysen konnten wir die AGB als formal unverständlich identifizieren. Drucken Verbraucher diese zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier", erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den beim VZBV angesiedelten Marktwächter Digitale Welt. Aus Sicht der Verbraucherschützer verletzt das den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt im Grunde alle Nutzer, die nicht den gleichen juristischen Ausbildungsstand wie PayPals Rechtsabteilung haben.

Viel zu umfangreich

Der gesamte Text ist dabei nicht nur schwer zu verstehen, sondern auch viel zu lang. Bei einer durchschnittlichen Lesegeschwindigkeit seien Nutzer schon rund 80 Minuten nur damit beschäftigt, das Vertragswerk zu lesen, dem sie bei einer Verwendung von PayPal zustimmen müssen. Dies kann Verbrauchern schlicht nicht zugemutet werden, finden die Experten.

"Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen", führte Elbrecht aus. In der neuen Version der AGB sei noch nicht einmal hervorgehoben, was sich gegenüber der vorhergehenden Version änderte, so dass auch Bestandskunden quasi alles noch einmal studieren müssten.

Dröge aber wichtig: Die AGB

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