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Wahlgeheimnis verletzt:
42 Strafanzeigen wegen Social-Media-Posts

Die Bundestagswahl ist schon wieder ein paar Tage her, heute hat der neue Bundestag seine konstituierende Sitzung abgehalten. Für einige Social-Media-Nutzer hat die Wahl aber mehr Folgen als nur eine veränderte politische Landschaft, da sie dieser Tage Post vom Bundeswahlleiter bekommen dürften. Der Inhalt: eine Strafanzeige.
24.10.2017  14:59 Uhr
In Deutschland gibt es das Wahlgeheimnis. Das bedeutet, dass niemand in den Stimmzettel eines einzelnen Bürgers gucken darf, um konkret herauszufinden, was er gewählt hat. Erst bei der Auszählung dürfen oder müssen die Umschläge geöffnet und eingesehen werden, zu diesem Zeitpunkt können die Stimmen auch nicht mehr einer Person zugeordnet werden. Geheime Wahl bedeutet aber auch, dass man selbst nicht bekannt geben darf, was man angekreuzt hat - auch nicht, um für eine Partei oder das Wählen selbst zu werben.

Facebook, Twitter, Instagram

Dazu zählen selbstverständlich auch Beiträge auf Facebook, Twitter, Instagram und Co., denn auch dort darf das Wahlgeheimnis nicht missachtet werden. Wie Die Welt nun berichtet, hat das Posten ihres Stimmzettels für 42 Nutzer Konsequenzen, darunter auch Erotik-Sternchen Micaela Schäfer.

Schäfer wird wie 41 andere Nutzer von sozialen Medien eine Strafanzeige wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses bekommen, wie das Büro des Wahlleiters gegenüber der Zeitung mitgeteilt hat. Denn in Wiesbaden sind 42 Anzeigen eingegangen, in denen es um abfotografierte oder gefilmte Stimmzettel geht. Selbst hat sich die Wahlbehörde jedoch nicht auf die Suche nach Verstößen gemacht.

Denn § 107c des Strafgesetzbuches sagt zum Thema "Verletzung des Wahlgeheimnisses" folgendes: "Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Seit Frühjahr ist die Aufnahme von Bildern und Videos in der Wahlkabine streng verboten. Wer sich dabei erwischen lässt, dem droht der Verlust der Stimme, da diese für ungültig erklärt werden darf. Ob die nun erwischten Wähler tatsächlich eine Strafe zu befürchten haben, ist unklar, da hier in der Regel bisher ein Auge zugedrückt wurde.
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