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Autonome Autos:
Google nutzt Prozess um Uber an die Kette zu legen

Für den umstrittenen Fahrdienst Uber wird es nun wohl schwer, seine Services mit autonomen Fahrzeugen unabhängig von menschlichen Fahrern zu machen. Denn die Google/Alphabet-Tochter Waymo weicht nicht von ihren Plänen ab, das Unternehmen hinsichtlich solcher Bestrebungen an die Kette zu legen.
Waymo
13.10.2017  10:56 Uhr
Alles begann mit einer Klage Waymos gegen Uber. Dem Fahrtenservice wurde vorgeworfen, bei der eigenen Entwicklung autonomer Fahrzeuge ordentlich bei der Google-Abteilung, die schon lange an entsprechenden Technologien arbeitet, geklaut zu haben. Vor Gericht wurde unter anderem eine Forderung nach 1,9 Milliarden Dollar Schadensersatz erhoben. Wie in solchen Verfahren üblich, versucht man nun eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Diese stellt für gewöhnlich einen Kompromiss dar, mit dem beide Seiten leben können und der für beide auch das Risiko eines massiven Fehlschlags beim Urteil reduziert - abgesehen natürlich auch von einer teuren Fortführung des Verfahrens durch die Instanzen, was sich über Jahre hinziehen kann.

Waymo

Immer unter Aufsicht

Ganz so einfach wollen die Waymo-Anwälte Uber aber nicht davonkommen lassen, wie aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hervorgeht. Wenn die Gegenseite sich auf den Vergleich einlässt, dürfte man sich wohl auch gleich dauerhaft einen Konkurrenten vom Leib halten. So ist man bereit, mit den finanziellen Forderungen auf eine Milliarde Dollar herunterzugehen.

Allerdings verlangt man auch die Ernennung einer unabhängigen Aufsichtsperson, die dafür Sorge trägt, dass Uber niemals autonome Fahrzeuge auf die Straße schickt, in denen Technologien der Google-Tochter zum Einsatz kommen. Es läge dann an dem Unternehmen, jeweils nachzuweisen, dass die eingesetzten Verfahren selbst entwickelt oder ordentlich lizenziert seien. Das würde auf Dauer zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen, der im Grunde für einen massiven Wettbewerbsnachteil Ubers sorgen würde. Die Uber-Anwälte wiesen den Vorschlag entsprechend erst einmal zurück, doch gehen Prozessbeobachter davon aus, dass man sich letztlich doch wird auf den Kläger zubewegen müssen.
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