Reale und virtuelle Welt sind gleich
Körperliche, aber auch verbale Angriffe auf Basis von Rassismus, Religionshass, Behinderung, sexueller Orientierung und ähnlichem werden in der Regel als Hassverbrechen bezeichnet. Diese werden in der realen Welt bisher aber deutlich strenger bestraft, da für viele Gerichte bzw. Gesetzgeber ein reales Zusammentreffen von Menschen eine höhere Hemmschwelle zur Folge hat. Doch in Großbritannien wird die Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service (CPS) künftig nicht mehr zwischen online und echter Welt unterscheiden, wie man heute bekannt gegeben hat (via The Register). Demnach werden online begangene Hassverbrecher fortan mit derselben Ernsthaftigkeit verfolgt wie jene aus dem wahren Leben."Hass ist Hass"
Staatsanwälte haben eine Reihe an überarbeiten Richtlinien erhalten, die sie in Kenntnis setzen wie sie mit Online-Beleidigungen, -Gewaltandrohungen und ähnlichem umzugehen haben. In einem Gastbeitrag auf The Guardian fasst die Chefin der Strafverfolgungsbehörde, Alison Saunders, den Ansatz mit "Hass ist Hass" zusammen. Sie meint, dass alle Formen von Missbrauch mit derselben Schärfe verfolgt werden sollten."Die Zeit, die wir online verbringen, wird immer länger und wir müssen alles tun, um sicherstellen, dass Menschen auch dort vor Missbrauch geschützt sind", so Saunders. Sie meint, dass es keine Rolle spielen darf, ob jemand auf der Straße angeschrien oder im Wohnzimmer über ein soziales Netzwerk beleidigt wird.
Siehe auch: Bundestagspräsident kritisiert lasche Strafen für Hasskommentare