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Bundestagspräsident kritisiert lasche Strafen für Hasskommentare

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in einem Interview mit der Gesellschaft für deutsche Sprache ein Mindeststrafmaß für Hasskommentare gefordert. Lammert will damit vereiteln, dass Verfahren wegen Unerheblichkeit eingestellt werden und will vor allem auch Politiker schützen.
01.08.2017  23:20 Uhr
Nach den ersten Anläufen der Bundesregierung Hasskommentaren mit neuen gesetzlichen Regelungen entgegen zu treten hatte es viel Kritik auch von Seiten der Politiker gegeben. Nun äußert sich Bundestagspräsident und CDU-Mitglied Professor Dr. Norbert Lammert in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Gesellschaft für deutsche Sprache, Professor Dr. Peter Schlobinski, zu dem Thema.

Eine zunehmende Verrohung der Kommunikationsformen

Lammert beklagt dabei "die zunehmende Verrohung der Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien". Dabei will Lammert auf keinen Fall auf eine diskussionsfreudige Internet-Gesellschaft verzichten. "In der Demokratie sind Kritik und leidenschaftlicher Streit in der Sache nicht nur erlaubt, sondern erwünscht und unabdingbar", so Lammert, doch derzeit erlebe man etwas, "das jeder Beschreibung spottet und die Mindestvoraussetzungen eines zivilisierten Umgangs konterkariert."

"Ich rede von Sanktionen"

Bei den rechtlichen Konsequenzen sehe es aber derzeit so aus, dass man mit den derzeitigen Instrumentarien aus der Sicht der Politik gegen Einzeltäter kaum etwas bewirken kann. Das Problem ist dabei nicht nur, dass die Täter uneinsichtig sind, sie sind auch schwer zu erreichen. Meist bleibt es bei einer Verwarnung, die aber kaum einen Effekt habe. Es sei nun an der Politik die Strafen zu überdenken: "Ich rede also von Sanktionen, nicht von Argumentation".

Dabei akzeptiere er, dass sich politische Mandatsträger besonders viel Kritik gefallen lassen müssen, sobald sie mit ihrer Arbeit im Licht der Öffentlichkeit stehen. "Aber das, was Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, aber auch und gerade in den Kommunen, zum Teil täglich an Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbarer Gewaltandrohung erleben, ist in keiner Weise hinnehmbar."

Strafverfahren durchziehen

Eine Möglichkeit die Täter nicht so ohne Weiteres davon kommen zu lassen wäre ein Mindeststrafmaß. Lammert erläuterte: "Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen."

Siehe auch: Hass und Lügen: Dieses Gesetz soll Facebook & Co. festnageln
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