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Teures EU-Kartellverfahren Nr. 2: Android als Zwang für Smartphones

Die Wettbewerbshüter der EU stehen, wie heute bekannt wurde, kurz davor noch in einem zweiten Verfahren gegen Google eine hohe Strafe auszusprechen. Nach der kürzlich verhängten Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro will man nun gegen die Ausnutzung der Marktmacht von Android vorgehen.
05.07.2017  22:13 Uhr
Seit Wochen steht Google aufgrund von kartellrechtlich bedenklichen Tendenzen in den Schlagzeilen. Wie nun die Nachrichtenagentur Reuters mit Berufung auf interne Quellen meldet, soll die EU-Kommission für Wettbewerbsrecht ein zweite hohe Strafzahlung gegen Google in Planung haben. Es geht dabei um den Vorwurf, dass Google mit seinem mobilen Betriebssystem Android den Hardware-Herstellern zu viele Vorgaben macht. Fraglich sind vor allem die Koppelungen an bestimmte OS-Versionen und Vorgaben für vorinstallierte Apps und Services.
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Untersuchung läuft

Eine entsprechende Untersuchung gegen Google soll in der EU schon im April eingeleitet worden sein. Die Vorwürfe sind dabei nicht neu. Schon vor über vier Jahren hatte die Lobbygruppe "FairSearch" mit den ersten Beschwerden gegen die Verträge zwischen Google und den Hardware-Partnern interveniert. Seither sammeln sich die Fälle, die die Wettbewerbs-Kommission im Auge behält.

Google soll, obwohl man Android als kostenloses OS anbietet, durch zu viele Knebel-Vorgaben für eine Verzerrung des Wettbewerbs sorgen, heißt es. Beispiele sind Pflicht-Apps wie Google Chrome als Browser, Google als Suchmaschine oder auch ein Verbot, bestimmte Hardware auch mit anderen Betriebssystemen auszustatten.

Bekannt wurde vor einigen Jahren so die Idee der Dual-Boot-Smartphones (Android und Windows Phone), die sich aber nicht durchsetzen konnten - die Verweigerungshaltung von Google dürfte dabei ein wichtiger Faktor gewesen sein.

Die Experten der EU sollen aktuell noch beraten, es sieht aber, laut dem Reuters-Bericht, nicht gut für die US-Amerikaner aus. Eine Stellungnahme zu dem Bericht wollte Google heute nicht abgeben. Auch die EU-Kommission antwortete nicht auf eine offizielle Anfrage von Reuters.
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