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Piraterie-Jägern gelingt Schlag gegen das E-Book-Portal LuL.to

Das Portal LuL.to stand schon seit längerem im Visier der deutschen Piraterie-Jäger, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat bereits vor gut zwei Jahren einen Strafantrag gegen die Betreiber der Seite gestellt. Gestern wurden die Behörden tätig, es kam zu einer Durchsuchungsaktion und drei Verhaftungen, die Seite ist seither auch nicht mehr erreichbar.
21.06.2017  17:00 Uhr

Durchsuchung und drei Verhaftungen

Wie die GVU auf ihrer Webseite schreibt, kam es gestern unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie der Cybercrime-Abteilung des Landeskriminalamtes Sachsen zu einer großen Durchsuchungsaktion gegen die drei Betreiber. Gegen die drei mutmaßlichen Betreiber wurden Haftbefehle vollzogen, die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bamberg handelte es sich bei LuL.to "um ein großes Online-Portal, über das ohne Einwilligung der Urheber bzw. Lizenzberechtigten Bücher (E-Books), Hörbücher (A-Books) sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als MP3- oder PDF-Datei gegen Zahlung von wenigen EUR-Cent zum Download angeboten wurden".

Sperrhinweis auf LuL.to
Besucher von LuL.to bekommen inzwischen diesen Hinweis zu sehen

Bezahl-Portal

Laut den Behörden hatte das Portal mehr als 200.000 Titel im Angebot. Der Großteil machten Bücher aus, hier konnten 160.000 deutschsprachige E-Books gezählt werden, die Zahl der Hörbücher wurde mit 28.000 Stück angegeben. Der beschlagnahmte Datensatz soll etwa elf Terabyte groß sein.

LuL.to soll rund 30.000 Kunden gehabt haben, diese zahlten im Durchschnitt 23 Cent pro Download. Laut Analysen der GVU liegt der tatsächliche Ladenpreis der angebotenen Werke bei insgesamt 392.000 Euro, beim Piraterie-Portal hätte man für alle elektronischen Bücher gerade einmal 36.400 Euro bezahlt. Wie häufig die einzelnen Titel von Nutzern heruntergeladen wurden, wird nach GVU-Angaben derzeit ausgewertet.

Siehe auch: EuGH - The Pirate Bay selbst ist bereits eine Urheberrechtsverletzung
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