"Öffentliche Wiedergabe"
Laut Pressemitteilung des EuGHs (PDF) könne eine Plattform wie TPB im rechtlichen Sinne als "öffentliche Wiedergabe" gesehen werden und kann daher selbst gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Gericht ist sich dabei bewusst, dass die Dateien selbst von Nutzern online gestellt werden, allerdings spielen die Betreiber derartiger Plattformen eine essentielle Rolle bei der Zurverfügungstellung dieser Werke.Laut den EU-Richtern ist es dabei The Pirate Bay klar, dass darüber auch oder vor allem illegale Inhalte angeboten werden, das gelegentliche Entfernen einiger "fehlerhafter" Torrents sei keine ausreichende Maßnahme, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Im Gegenteil: Die Betreiber erklären laut Urteil in Blogs und Foren explizit den Wunsch, urheberrechtlich geschütztes Material zugänglich machen zu wollen.
Die EU-Entscheidung ermöglicht eine Blockade von TPB nicht mit sofortiger Wirkung, das niederländische Höchstgericht muss das noch formal bestätigen, was laut TorrentFreak noch einige Monate benötigen dürfte.
Bei The Pirate Bay zeigte man sich davon unbeeindruckt und verwies auf den Umstand, dass Nutzer, die die Seite finden wollen, das auch tun werden, unter anderem über Proxies.