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Bundesinnenminister de Mazière will den Schlüssel für WhatsApp

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erhitzt derzeit mit einer widersprüchlichen Aussage die Gemüter: In einem Interview mit dem Tagesspiegel vom Sonntag forderte der Minister für die Sicherheit der Bürger eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Messenger-Dienste - zeitgleich erwartet er aber auch einen Generalschlüssel für die Dienste zu haben, um mitlesen zu können.
12.06.2017  20:35 Uhr
Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sollen WhatsApp knacken dürfen, fordert De Maizière in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel. Er ist sich dabei sogar sicher, dass das im Sinne der Verständlichkeit bei den Bürgern ankommen wird, denn derzeit behandelt das Gesetz Nachrichten, die über Messenger-Dienste versendet werden anders als SMS. Wenn die Behörden einen Schlüssel für verschlüsselte Kommunikationsdienste hätten, wäre im Umkehrschluss da ein Gleichgewicht herstellbar.
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Hintertürchen

"Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist", so führte es de Maizière gegenüber dem Tagesspiegel aus. "Trotzdem brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten." Der Tagesspiegel schreibt: Der Maßstab müsse sein, was die Polizei im analogen Bereich darf. Im Kampf gegen Terrorismus, Gewaltbereiten und Kriminellen müsse der Staat einen Einblick in Dienste wie WhatsApp bekommen, und zwar nach Möglichkeit einen einfach gestalteten Zugang, zum Beispiel in der Form einer Backdoor oder eines Generalschlüssels.

Wie sicher die Verschlüsselung dann aber letztendlich für den Bürger noch ist, wenn es eine Hintertüre gibt, ist überaus fraglich.

Der Bundestrojaner wieder

Derzeit versucht man zudem im Vorfeld der Verschlüsselung einzugreifen. Dazu wird der Einsatz des Bundestrojaners ausgeweitet. Entsprechende Gesetze sind bereits in der Entwurfsphase. Wie das Ganze genau aussehen soll ist aber noch geheim. Änderungen in der Strafprozessordnung sollen dazu in den kommenden Wochen auf den Weg gebracht werden.

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