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Facebook: Interne Lösch-Richtlinien erstmalig öffentlich geworden

Mehrere tausend Menschen sind weltweit damit beschäftigt, gemeldete Inhalte auf dem Facebook-Netzwerk zu überprüfen und zu entscheiden, ob diese nun gelöscht werden sollen oder nicht. Die dafür geltenden internen Richtlinien sind nun erstmals in größerem Umfang öffentlich geworden.
Facebook
22.05.2017  12:15 Uhr
Nach Außen gibt es im Grunde immer nur die sehr abstrakte Erklärung, dass ein Inhalt die Gemeinschaftsregeln verletzt oder eben nicht. Genaueres bekommt der normale Nutzer aber faktisch nie zu erfahren, so dass sich im Grunde als etwas flapsige Richtlinie "Alles außer Nippel" etabliert hat - denn so kommt die Bewertung vielen Anwendern zuweilen vor. In der Realität ist die Sache dann doch etwas differenzierter, wie entsprechende Dokumente nun zeigen, die von der britischen Tageszeitung The Guardian veröffentlicht wurden. In diesen zeigt sich, dass in einigen Bereichen zwar vielleicht diskussionswürdige, aber letztlich doch relativ klare Regel bestehen, die von den Prüfern angewandt werden.

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Insbesondere hierzulande kam es in den letzten Monaten und Jahren immer wieder zu Vorwürfen, Facebook würde Gewaltandrohungen quasi ohne Konsequenzen durchgehen lassen. Das stimmt so nur zum Teil. Denn, so heißt es in den Richtlinien, eine Löschung soll dann erfolgen, wenn es um direkte Drohungen geht, die auch realistisch Gewalt nach sich ziehen könnten. Immerhin komme es immer wieder vor, dass in hitzigen Situationen leichtfertig mit Gewalt gedroht oder diese einer Person gewünscht wird, obwohl die Sache in der Praxis dann ganz anders aussehen würde.

Für die Prüfer ist es natürlich nicht ganz einfach, die Sache konkret einzuschätzen. Denn hier kommt es - abgesehen vom Bedrohungs-Empfinden des Betroffenen - natürlich auch auf den Nutzer an, von dem die Drohung stammt. Das bekannte "Ich hau dir aufs Maul" ist bei manchen Usern sicherlich eine flapsige Unmutsbekundung, die teilweise sogar eher ironisch gemeint ist. Es gibt aber durchaus auch verschiedene Menschen, bei denen dies eine wortwörtliche Tatankündigung darstellt.

Ähnlich sieht es auch in diversen anderen Bereichen aus. So sollen Bilder, die beispielsweise Gewaltdarstellungen gegen Kinder oder Tiere zeigen, in ihrem Kontext bewertet werden. Dienen sie als Beleg für kritische Aussagen, sollen sie stehenbleiben. Anders sieht dies hingegen aus, wenn sie positiv bewertet bzw. bejubelt werden.

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