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SMS im Kino:
Mann verklagt Dating-Partnerin auf Schadensersatz

Wer sich mit einem anderen Menschen zu einem Date trifft, sollte das Mobiltelefon vielleicht doch besser in der Tasche lassen. Das zeigt ein Fall in Texas, der im Nachhinein so weit eskalierte, dass die ganze Sache nun vor Gericht landet. Der Mann will einfach sein Geld zurück.
19.05.2017  18:07 Uhr
Gemäß seiner Darstellung nach lief die ganze Sache so ab, dass er sich mit einer Frau zum Kinobesuch verabredet hatte. Wie es sich gehört, kaufte er die Tickets für "Guardians of the Galaxy Volume 2" und zuvor noch eine Pizza. Und bis zum Beginn des Films lief der Abend wohl auch gut ab. Allerdings änderte sich dies eine gute Viertelstunde nach dem Beginn des Films, wie aus einem Bericht der Lokalpresse hervorgeht. Offenbar hatte eine Freundin seiner Begleiterin Ärger mit ihrem Freund. Die Kino-Begleitung begann daher, sich ständig mit dieser auszutauschen. Nach einer Weile hatte er davon genug, weil er schon weniger von dem Film mitbekam und es auch zu befürchten stand, dass es Ärger mit den Kinobetreibern gibt. Denn diese untersagen die Nutzung von Smartphones in den Vorstellungen ebenso. Also bat er seine Begleiterin, doch kurz rauszugehen und die SMS-Konversation dort abzuwickeln. Sie ging durchaus auch, kehrte aber dann gar nicht mehr wieder, weshalb der Mann sich anschließend auch noch selbst um die Heimfahrt kümmern musste.

Guardians of the Galaxy Vol. 2: Der Witz steht auf der Kippe
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Es geht um rund 20 Dollar - und das Prinzip

Einige Tage später war er offenbar immer noch nicht bereit, den missglückten Abend einfach abzuschreiben. Er meldete sich noch einmal bei seiner Begleiterin und verlangte, dass diese ihm wegen ihres unmöglichen Verhaltens die 17 Dollar für die Kinokarte und 4 Dollar für die Pizza erstattet. Als die Frau einfach nicht mehr auf seine Nachrichten reagierte, reichte er die ganze Sache bei einem lokalen Gericht ein, das für solche kleineren Streitigkeiten zuständig ist.

In der Klageschrift erklärte der Mann, dass es ihm letztlich nicht um den vergleichsweise kleinen Betrag, sondern ums Prinzip gehe. Denn: "Das Verhalten der Beklagten ist eine Bedrohung für die zivilisierte Gesellschaft." In einer Stellungnahme erklärte die Prozessgegnerin, dass ihr Telefon lautlos gestellt war und es sich auch gar nicht um so viele Nachrichten gehandelt habe, wie behauptet. Letztlich hat sich sogar noch das Kino selbst eingeschaltet und bot dem Mann einen Gutschein an, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Wie es ausgeht, steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht fest.
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