Beihilfe zur Piraterie
Hintergrund der Klage der "Free Subtitles Foundation" (Stichting Laat Ondertitels Vrij; SLOV) sei laut TorrentFreak der Umstand gewesen, dass BREIN zuletzt immer häufiger gegen die Hobby-Übersetzer rechtlich vorgegangen ist. In den Jahren zuvor konnte man noch weitgehend unbemerkt agieren, zuletzt geriet man aber mehr ins Visier der Urheberrechtsbeschützer, die ihnen in gewisser Weise Beihilfe zur Piraterie vorwerfen.Die Fansubber wollten das mit einer eigenen Klage klären. Für den Anwalt der Gruppe stehen zwei Punkte zentral im Mittelpunkt: Erstens ob die Erschaffung und Veröffentlichung von Untertiteln nur dem jeweiligen Urheber vorbehalten ist und zweitens ob das Vorgehen von BREIN gegen Fansubber korrekt war.
Diese Woche hat ein Bezirksgericht in Amsterdam seine Entscheidung zu dem Fall veröffentlicht und dort hat man sich im vollen Umfang auf die Seite von BREIN gestellt. Demnach dürfen Untertitel nur dann erstellt und vertrieben werden, wenn man eine explizite Einverständniserklärung der Rechtebesitzer hat.
Man sollte hier anmerken, dass Originalfassungen mit Untertiteln in den Niederlanden einen wesentlich höheren Stellenwert haben, da dort Filme in der Regel nicht synchronisiert werden.