[o1] Rulf am 26.03. 17:56
+6
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wenn schon, dann auch gleich so daß der anrufer die vollen kosten trägt...am besten mit ner bandansage verbinden, die unmißverständlich auf die rechtlichen folgen weiterer kundenbelästigung und nichtbezahlung der rechnung hinweist...
Da hatte der Autor wohl Angst daß zu wenig Leute den Artikel anklicken wenn er in der Überschrift T-Mobile US geschrieben hätte. Oder bin ich versehentlich auf Winfuture US?
[o3] NY Accountant am 26.03. 19:56
[re:1] TobiasGoth am 27.03. 12:02
Solange ich am Telefon mit einem "Ja" einen Vertrag abschließen kann, will ich automatisch auch mit einem mündlichen "Nein" auch wieder kündigen dürfen.
Aber solange ich nur mit notariell beglaubigtem Einschreiben per Rückantwort kündigen darf, muss eine mündliche Vertragsvereinbarung nichtig bleiben!!!
Aber solange ich nur mit notariell beglaubigtem Einschreiben per Rückantwort kündigen darf, muss eine mündliche Vertragsvereinbarung nichtig bleiben!!!