Logs aus mehreren Wochen
Über das Gericht haben die Ermittler Google eine Verfügung zugestellt, wonach sie die Logs aller Suchanfragen haben wollen, bei denen Nutzer mit dem fraglichen Suchbegriff im Bilder-Bereich unterwegs waren. Und zwar gilt dies für alle entsprechenden Anfragen vom 1. Dezember 2016 bis zum 7. Januar 2017. Zumindest geht man also wohl davon aus, dass die Fälschung in diesem Zeitrahmen angefertigt wurde. Die Ermittler wollen nun alle Informationen haben, die Google über die jeweiligen User vorliegen.Die Rechtsabteilung wird nun erst einmal prüfen, ob solch eine Verfügung überhaupt rechtmäßig ist. In dem konkreten Fall kann es durchaus sein, dass die Anfrage recht nachvollziehbar ist. Allerdings gilt hier letztlich natürlich der prinzipielle Grundsatz. Und es kann durchaus einiges dagegensprechen, dass Ermittler aufgrund eines Verdachtes die Daten aller Nutzer abgreifen, die sich für ein bestimmtes Thema interessierten. Das kann schnell in ziemliche Rundumschläge ausufern.