X
Kommentare zu:

"Familienfreundliches" P2P-Urteil: Kein Ausschnüffeln des Partners

oder

Zugangsdaten vergessen?

Jetzt kostenlos Registrieren!
[o1] spacereiner am 06.03. 21:45
+20 -
Völlig richtig das Urteil. Niemand muss seine Unschuld beweisen. Was hier auch gar nicht möglich wäre ohne sich strafbar zu machen
[o2] rock5 am 06.03. 22:50
+18 -
Ein anderes Urteil hätte wohl dem Fass den Boden ausgeschlagen!
[o3] bLu3t0oth am 07.03. 08:43
+4 -
Es gibt also doch noch passable Richter... diese Beweislastumkehr zu Ungunsten des Angeklagten, die immer häufiger auftritt, geht echt auf keine Kuhhaut mehr!
[o4] gutenmorgen1 am 07.03. 08:46
+ -5
Verstehe ich das richtig? Wenn ich in einem Haushalt mit geteiltem W-Lan lebe, kann ich im Prinzip Down- und Uploaden soviel ich will weil ja nicht bewiesen werden kann, wer genau dafür verantwortlich ist?

Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für falsch.
[re:1] davidsung am 07.03. 08:54
+9 -1
@gutenmorgen1: Verstehe ich das richtig? Wenn ich in einem Haushalt mit geteiltem W-Lan lebe, muss ich nicht für andere Teilnehmer haften, Beweise für deren Schuld sammeln und die schleichende Beweislastumkehr der Lizenzinhaber unterstützen?

Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für richtig.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:02
+1 -9
@davidsung: Es ist eben die Frage, warum ich für meinen Internetzugang, der auf meinen Namen läuft, nicht verantwortlich sein soll. Wenn darüber etwas Illegales läuft, bin in erster Linie ich verantwortlich.
Wenn sich der wahre Schuldige nicht meldet, habe ich Pech gehabt.

Wenn ich meinen Zweitwagen an meine fünf Geschwister und zwei Nachbarn verleihe, und einer davon geblitzt wird, das aber nicht zugibt, weil es kein Gesichtsfoto gibt, bleibe ich auf der Strafe auch sitzen.

Ich denke das Prinzip ist das selbe.
[re:1] Spacerat am 07.03. 09:15
+9 -1
@gutenmorgen1: Nein, du bleibst nicht auf der Strafe sitzen. Wenn der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist bzw. eindeutig ist, dass du das nicht bist, dann musst du nicht zahlen. Du kannst höchstens die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen. Ob sich der Aufwand lohnt für ein paar Euro soll jeder selbst entscheiden.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:22
+3 -2
@Spacerat: OK, dann ist das in Deutschland anders als bei uns in Österreich und Italien. Da haftet der Besitzer des Fahrzeuges wenn er den Schuldigen nicht benennen kann.

Vor dem Hintergrund ist das Urteil natürlich nachvollziehbar.

Danke!
[re:2] davidsung am 07.03. 09:20
+2 -2
@gutenmorgen1: Letzteres Beispiel ist falsch. Der Fahrzeuginhaber bekommt einen Fahrerermittlungsbogen zugeschickt, welchen er auszufüllen hat. Wenn dieser angibt, nicht den Fahrer zu kennen und die Behörden schaffen es selbst nicht, den Täter zu ermitteln, dann hat sich die Sache erledigt. Der Fahrzeuginhaber haftet bei Blitzern NICHT, sondern der Fahrer!

Wenn man die Behörden jedoch ausreichend provoziert, z.B. bei wiederholtem Vorkommen, können sie dem Inhaber ein Fahrtenbuch anordnen und aufzwingen.

Jedenfalls ist dein Beispiel ein "Eigentor", da auch hier der Täter und nicht der Inhaber haftet.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:26
+2 -1
@davidsung: Siehe meine Antwort weiter oben.
Ich habe eine Frage gestellt und wollte diese mit einer Diskussion geklärt haben.

Wenn ich dadurch zu einem "Eigentor" komme, dann soll es eben so sein...

Die Frage wurde jedenfalls beantwortet. In Deutschland ist das Urteil wohl zweifelsfrei richtig.
[re:3] Andy2019 am 07.03. 10:13
+2 -1
@gutenmorgen1:

"Es ist eben die Frage, warum ich für meinen Internetzugang, der auf meinen Namen läuft, nicht verantwortlich sein soll. Wenn darüber etwas Illegales läuft, bin in erster Linie ich verantwortlich."

Dafür müsste die komplette Kontrolle über den Zugang haben und das hat man in den meinten Fällen einfach nicht. Zu einem weil viele Router, Modems schon so konzipiert sind das der User selber recht wenig damit machen kann und zweitens der Normalbürger wenig bis gar keine Kenntnisse der Materie haben.

Jeder der mal selber versucht hat von Grundauf ein Netzwerk nach eigenen Vorstellungen und Sicherheitsaspekten aufzubauen weiß wovon ich rede. Nicht Umsonst haben viele Unternehmen Netzwerksystem-Administrator dich sich mit nichts anderem beschäftigen.

Dieses Wissen und den dafür notwendigen Aufwand kann man keinem Normalbrüger zumuten. Daher sollte die Beweislast hier ganz klar auf Seiten des Klägers sein.
[re:2] leander am 08.03. 22:00
+ -
@gutenmorgen1: lösche deinen letzten Beitrag, weil so ein Urteil richtig ist und mit diesem Urteil Familie besser geschützt wird, falls sich jemand in der Familie verklickt oder was falsches aus versehen runter lädt. Wenn du Kinder hast die Internet Zugang haben würdest du das Urteil verstehen.
Ach ja, mein Sohn hat Internet-Zugang mit Ipad per WLan... und das ist eine Schul-Pflicht.
In seiner Schule gibt es keine Bücher mehr sondern nur IPads (statt Bücher), womit er per WLan digitale Schulbücher anstatt echte Schulbücher benutzt und damit Hausaufgaben macht.
Falls er dann doch etwas falsch damit macht, wird er verhaftet mit 11 Jahren als Schulkind ?
[o5] dpazra am 07.03. 09:46
+4 -2
Sehr viel wichtiger wäre es, die Annahme, dass privates Filesharing etwas gewerbliches darstellt, zu kippen.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: Jedem normal denkenden Menschen ist klar, dass die ganz große Mehrheit der Abmahnungen Leute trifft, für deren Filesharing "gewerbliches Ausmaß" eine falsche Beschreibung ist. Die entsprechenden Summen, die dann zu zahlen sind, sind nicht das, was der Souverän (das Volk) für angemessen hielte, ein Gesetz, dass die Abmahnkosten in jetziger Höhe als Strafzahlung für ein Vergehen festlegen würde, dass die Tat fairer beschreibt, würde bei dem Wähler keinen Zuspruch haben.
[o6] starship am 08.03. 11:06
+ -
Wieso sollte ich als Beschuldigter überhaupt irgendwem irgendwas beweisen müssen?

Soweit ich mich erinnere, muß man mir ZWEIFELSFREI meine Schuld nachweisen, und nicht andersrum. Es ist nicht Aufgabe eines Verdächtigen, die Arbeit der Ermittler zu übernehmen, soweit kommt's noch...
☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2024 WinFuture