[o1] spacereiner am 06.03. 21:45
+20
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Völlig richtig das Urteil. Niemand muss seine Unschuld beweisen. Was hier auch gar nicht möglich wäre ohne sich strafbar zu machen
Es gibt also doch noch passable Richter... diese Beweislastumkehr zu Ungunsten des Angeklagten, die immer häufiger auftritt, geht echt auf keine Kuhhaut mehr!
[o4] gutenmorgen1 am 07.03. 08:46
Verstehe ich das richtig? Wenn ich in einem Haushalt mit geteiltem W-Lan lebe, kann ich im Prinzip Down- und Uploaden soviel ich will weil ja nicht bewiesen werden kann, wer genau dafür verantwortlich ist?
Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für falsch.
Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für falsch.
@gutenmorgen1: Verstehe ich das richtig? Wenn ich in einem Haushalt mit geteiltem W-Lan lebe, muss ich nicht für andere Teilnehmer haften, Beweise für deren Schuld sammeln und die schleichende Beweislastumkehr der Lizenzinhaber unterstützen?
Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für richtig.
Wenn dem so ist, dann halte ich das Urteil im Grunde für richtig.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:02
@davidsung: Es ist eben die Frage, warum ich für meinen Internetzugang, der auf meinen Namen läuft, nicht verantwortlich sein soll. Wenn darüber etwas Illegales läuft, bin in erster Linie ich verantwortlich.
Wenn sich der wahre Schuldige nicht meldet, habe ich Pech gehabt.
Wenn ich meinen Zweitwagen an meine fünf Geschwister und zwei Nachbarn verleihe, und einer davon geblitzt wird, das aber nicht zugibt, weil es kein Gesichtsfoto gibt, bleibe ich auf der Strafe auch sitzen.
Ich denke das Prinzip ist das selbe.
Wenn sich der wahre Schuldige nicht meldet, habe ich Pech gehabt.
Wenn ich meinen Zweitwagen an meine fünf Geschwister und zwei Nachbarn verleihe, und einer davon geblitzt wird, das aber nicht zugibt, weil es kein Gesichtsfoto gibt, bleibe ich auf der Strafe auch sitzen.
Ich denke das Prinzip ist das selbe.
@gutenmorgen1: Nein, du bleibst nicht auf der Strafe sitzen. Wenn der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist bzw. eindeutig ist, dass du das nicht bist, dann musst du nicht zahlen. Du kannst höchstens die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen. Ob sich der Aufwand lohnt für ein paar Euro soll jeder selbst entscheiden.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:22
@gutenmorgen1: Letzteres Beispiel ist falsch. Der Fahrzeuginhaber bekommt einen Fahrerermittlungsbogen zugeschickt, welchen er auszufüllen hat. Wenn dieser angibt, nicht den Fahrer zu kennen und die Behörden schaffen es selbst nicht, den Täter zu ermitteln, dann hat sich die Sache erledigt. Der Fahrzeuginhaber haftet bei Blitzern NICHT, sondern der Fahrer!
Wenn man die Behörden jedoch ausreichend provoziert, z.B. bei wiederholtem Vorkommen, können sie dem Inhaber ein Fahrtenbuch anordnen und aufzwingen.
Jedenfalls ist dein Beispiel ein "Eigentor", da auch hier der Täter und nicht der Inhaber haftet.
Wenn man die Behörden jedoch ausreichend provoziert, z.B. bei wiederholtem Vorkommen, können sie dem Inhaber ein Fahrtenbuch anordnen und aufzwingen.
Jedenfalls ist dein Beispiel ein "Eigentor", da auch hier der Täter und nicht der Inhaber haftet.
[re:1] gutenmorgen1 am 07.03. 09:26
@gutenmorgen1:
"Es ist eben die Frage, warum ich für meinen Internetzugang, der auf meinen Namen läuft, nicht verantwortlich sein soll. Wenn darüber etwas Illegales läuft, bin in erster Linie ich verantwortlich."
Dafür müsste die komplette Kontrolle über den Zugang haben und das hat man in den meinten Fällen einfach nicht. Zu einem weil viele Router, Modems schon so konzipiert sind das der User selber recht wenig damit machen kann und zweitens der Normalbürger wenig bis gar keine Kenntnisse der Materie haben.
Jeder der mal selber versucht hat von Grundauf ein Netzwerk nach eigenen Vorstellungen und Sicherheitsaspekten aufzubauen weiß wovon ich rede. Nicht Umsonst haben viele Unternehmen Netzwerksystem-Administrator dich sich mit nichts anderem beschäftigen.
Dieses Wissen und den dafür notwendigen Aufwand kann man keinem Normalbrüger zumuten. Daher sollte die Beweislast hier ganz klar auf Seiten des Klägers sein.
"Es ist eben die Frage, warum ich für meinen Internetzugang, der auf meinen Namen läuft, nicht verantwortlich sein soll. Wenn darüber etwas Illegales läuft, bin in erster Linie ich verantwortlich."
Dafür müsste die komplette Kontrolle über den Zugang haben und das hat man in den meinten Fällen einfach nicht. Zu einem weil viele Router, Modems schon so konzipiert sind das der User selber recht wenig damit machen kann und zweitens der Normalbürger wenig bis gar keine Kenntnisse der Materie haben.
Jeder der mal selber versucht hat von Grundauf ein Netzwerk nach eigenen Vorstellungen und Sicherheitsaspekten aufzubauen weiß wovon ich rede. Nicht Umsonst haben viele Unternehmen Netzwerksystem-Administrator dich sich mit nichts anderem beschäftigen.
Dieses Wissen und den dafür notwendigen Aufwand kann man keinem Normalbrüger zumuten. Daher sollte die Beweislast hier ganz klar auf Seiten des Klägers sein.
@gutenmorgen1: lösche deinen letzten Beitrag, weil so ein Urteil richtig ist und mit diesem Urteil Familie besser geschützt wird, falls sich jemand in der Familie verklickt oder was falsches aus versehen runter lädt. Wenn du Kinder hast die Internet Zugang haben würdest du das Urteil verstehen.
Ach ja, mein Sohn hat Internet-Zugang mit Ipad per WLan... und das ist eine Schul-Pflicht.
In seiner Schule gibt es keine Bücher mehr sondern nur IPads (statt Bücher), womit er per WLan digitale Schulbücher anstatt echte Schulbücher benutzt und damit Hausaufgaben macht.
Falls er dann doch etwas falsch damit macht, wird er verhaftet mit 11 Jahren als Schulkind ?
Ach ja, mein Sohn hat Internet-Zugang mit Ipad per WLan... und das ist eine Schul-Pflicht.
In seiner Schule gibt es keine Bücher mehr sondern nur IPads (statt Bücher), womit er per WLan digitale Schulbücher anstatt echte Schulbücher benutzt und damit Hausaufgaben macht.
Falls er dann doch etwas falsch damit macht, wird er verhaftet mit 11 Jahren als Schulkind ?
Sehr viel wichtiger wäre es, die Annahme, dass privates Filesharing etwas gewerbliches darstellt, zu kippen.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: Jedem normal denkenden Menschen ist klar, dass die ganz große Mehrheit der Abmahnungen Leute trifft, für deren Filesharing "gewerbliches Ausmaß" eine falsche Beschreibung ist. Die entsprechenden Summen, die dann zu zahlen sind, sind nicht das, was der Souverän (das Volk) für angemessen hielte, ein Gesetz, dass die Abmahnkosten in jetziger Höhe als Strafzahlung für ein Vergehen festlegen würde, dass die Tat fairer beschreibt, würde bei dem Wähler keinen Zuspruch haben.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: Jedem normal denkenden Menschen ist klar, dass die ganz große Mehrheit der Abmahnungen Leute trifft, für deren Filesharing "gewerbliches Ausmaß" eine falsche Beschreibung ist. Die entsprechenden Summen, die dann zu zahlen sind, sind nicht das, was der Souverän (das Volk) für angemessen hielte, ein Gesetz, dass die Abmahnkosten in jetziger Höhe als Strafzahlung für ein Vergehen festlegen würde, dass die Tat fairer beschreibt, würde bei dem Wähler keinen Zuspruch haben.