[o1] citrix no.4 am 30.01. 14:20
+9
-4
Richtig deftige Strafzahlungen verpassen und Ruhe ist. Dann hat der Staat auch mal paar Milliarden mehr auf der hohen Kante.
@iPeople: Ich bin auch gespannt wie das Gericht die Sache sieht.
Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat keine Auflagen genannt und fühlt sich für Datenschutz nicht verantwortlich. ABER die US-Handelsaufsicht hat Auflagen erteilt, die nach amerikanischem Recht auch eingehalten wurden - nun ist aber die Opt-out-Geschichte in der EU möglicherweise nicht zulässig, hier müsste es vielleicht Opt-in sein.
Die Sache ist also etwas komplizierter...
Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat keine Auflagen genannt und fühlt sich für Datenschutz nicht verantwortlich. ABER die US-Handelsaufsicht hat Auflagen erteilt, die nach amerikanischem Recht auch eingehalten wurden - nun ist aber die Opt-out-Geschichte in der EU möglicherweise nicht zulässig, hier müsste es vielleicht Opt-in sein.
Die Sache ist also etwas komplizierter...
[o3] Mixermachine am 30.01. 15:14
Bei mir drängt sich mittlerweile immer mehr der Verdacht auf, dass die Übertragung schon längst abgelaufen ist.
In Facebook werden mir Freunde aus WhatsApp vorgeschlagen, zu denen ich eigentlich keinen Kontakt habe.
Mein Partnerin werden sehr viele meiner Freunde vorgeschlagen obwohl wir nicht auf Facebook kommunizieren, geschweige den einen Status abgesetzt haben.
Nicht mal der "Like" Button wurde sonderlich oft betätigt.
Die mobile Kommunikation läuft einzig über WhatsApp.
Hoffentlich kann ich bald auf einen anderen Messenger wechseln...
In Facebook werden mir Freunde aus WhatsApp vorgeschlagen, zu denen ich eigentlich keinen Kontakt habe.
Mein Partnerin werden sehr viele meiner Freunde vorgeschlagen obwohl wir nicht auf Facebook kommunizieren, geschweige den einen Status abgesetzt haben.
Nicht mal der "Like" Button wurde sonderlich oft betätigt.
Die mobile Kommunikation läuft einzig über WhatsApp.
Hoffentlich kann ich bald auf einen anderen Messenger wechseln...
@iPeople,
worin besteht der Rechtsverstoss? Der potentielle Neukunde darf selbst entscheiden, wo er sich anmeldet und wo eben nicht, normalerweise. Keine Datenweitergabe ohne mein Wissen!
worin besteht der Rechtsverstoss? Der potentielle Neukunde darf selbst entscheiden, wo er sich anmeldet und wo eben nicht, normalerweise. Keine Datenweitergabe ohne mein Wissen!
Hat nun der Kunde Recht, der diesem Vorgehen von Facebook bereitwillig (und immer wieder gerne) durch die AGB zustimmt oder hat der Kläger Recht, der sich auf eine nicht vertragliche Zusicherung seitens Facebook beruft?
@Mixermachine: also mich hat das bis jetzt noch nicht gestört so findet man die tinder Damen schneller ... Oder wie haha man so tragisch ist das nun auch nicht man muss ja nicht sein halbes leben bei Facebook Posten und wichtige Dokumente gehen halt weiter per Mail. Aber Smalltalk und n Foto vom grill abend was nur Freunde sehen können und gut ist was da weiter an Daten verkauft wird ... Ich sag dazu nur. Der komplette Service mit Strom Rechnungen für Server und Gehalt für Angestellte ist für uns im € denken komplett kostenlos. .. also man muss das nicht toll finden aber man muss sich damit abfinden das die welt nun mal momentan so ist. ein service der kostet wird sich nicht durchsetzen also gehen da 1000 firmen pleite die es versucht haben. weil die breite masse nun mal anders denkt. klar gier und da ist es nötig doch mal wieder laut zu werden aber im grosen und gsnzen mscht man sich damit nur das leben schwer. ich hab den kamof gegen die dummheit der menschen schon aufgegeben. ;)