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Klage in Deutschland droht: WhatsApp lässt zweite Frist verstreichen

Wegen neuer Datenschutzbestimmungen, die eine Übermittlung von Daten an Facebook ermöglichen, hatten Datenschützer den Messenger WhatsApp abgemahnt. Nachdem diese eine Verlängerung der ersten Frist erbeten hatten, ist der zweite Stichtag jetzt ohne Reaktion verstrichen.
17.10.2016  18:09 Uhr

Ärger droht in Deutschland

Für viele Beobachter stellte sich Ende August ein klares "Haben wir es doch gewusst"-Gefühl ein: Whatsapp hatte mitgeteilt, dass man nun doch Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen werde. Nachdem die EU Probleme mit der Datenweitergabe bekundet hatte, verlangte die deutsche Verbraucherschutzzentrale (vzbv) eine Unterlassungserklärung von WhatsApp und untersagten die Weitergabe per Verwaltungsanordnung. Nachdem das Unternehmen eine Verlängerung der Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erbeten hatte, ließ man nun den zweiten Stichtag einfach verstreichen.
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Wie ein Sprecher der Verbraucherschutzzentrale jetzt gegenüber dem Tagesspiegel mitteilte, habe man von dem US-Unternehmen bis zur gesetzten Frist in der Nacht zu Samstag keine Reaktion erhalten. Deshalb werde man im nächsten Schritt in den kommenden Wochen überprüfen, ob man gegen WhatsApp eine Klage einreiche. "WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein", sagte Christopher Kunke, Jurist beim vzbv bereits Mitte September.

Einfach so nicht in Ordnung

Darüber hinaus kritisieren die Datenschützer auch die von WhatsApp gebotene Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen. Dies verhindere nach Ansicht der Marktwächter nicht, dass Daten an Facebook übermittelt werden, der Nutzer widerspricht lediglich der Nutzung zu werblichen Zwecken. "Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden", so die Kritik des vzbv.

Darüber hinaus sehen die Datenschützer noch ein ganz prinzipielles Problem: "Generell dürfen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten." Im aktuellen Fall von WhatsApp sei dies aber nicht gegeben. Zu guter Letzt sehen die Nutzer noch einen weiteren Punkt, der eine Klage rechtfertige: Da WhatsApp die Telefonbücher der Nutzer die nicht widersprechen an Facebook übermittelt, seien auch Bürger betroffen, die den Service gar nicht nutzen.

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