Die Verbraucherschützer verfolgen die Entwicklung genau und können in der Regel am besten Auskunft darüber geben, wie man sich verhalten sollte. Unister selbst spricht davon, dass gebuchte Reisen weiterhin gültig sind, da die Portale nur als Vermittler auftraten und die fraglichen Verträge mit den jeweiligen Fluggesellschaften, Hotels oder Reiseveranstaltern abgeschlossen wurden. Doch eine neutrale Instanz ist wohl die bessere Option, um Gewissheit zu erlangen.
Kontakt halten!
Fischer-Volk rät den Nutzern, die über ein Unister-Portal gebucht haben, zumindest rechtzeitig vor der Reise mit dem jeweiligen Vertragspartner Kontakt aufzunehmen - beispielsweise um abzuklären, ob bezahlte Gelder angekommen sind und die Buchungen damit gültig sind. In den meisten Fällen dürfte das der Fall sein. Sollten hier aber tatsächlich Probleme auftreten, hilft es im Zweifelsfall nur noch, Ansprüche an die Insolvenzmasse zu stellen. Dann ist vielleicht die Reise hinfällig, man kann aber zumindest auf einen Teil des bezahlten Geldes hoffen, so die Verbraucherzentrale.Schwieriger ist es hingegen mit Reisegutscheinen, die von Unternehmen ausgegeben wurden, die nun in Insolvenz gegangen sind. "Der Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob Gutscheine verrechnet oder ausbezahlt werden können. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg sind die Chancen auf eine Erstattung von Gutscheinbeträgen in Insolvenzfällen aber leider sehr gering", so Fischer-Volk.