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Abschied vom Routerzwang ist durch: Gesetz tritt 06/2016 in Kraft

Der Bundesrat hat in der zurückliegenden Woche anders als zunächst erwartet endlich einen Schlussstrich unter das Thema Routerzwang gesetzt: Die Länderkammer hat den im August gefassten Gesetzentwurf nun ohne weitere Verzögerungen durchgewinkt, so dass das Gesetz Mitte 2016 in Kraft treten kann.
28.11.2015  11:56 Uhr
Die Mitglieder des Bundesrats stimmten am Freitag den entsprechenden Änderungen am Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (kurz FTEG) zu. Zuvor waren Befürchtungen laut geworden, dass der Bundesrat nach den zahlreichen Einmischungen durch entsprechende Lobbyverbände die Gesetzesänderung in einen Vermittlungsausschuss gibt. Damit hätte sich die Gesetzeseinführung nur noch weiter verzögert.

Routerzwang schon bald Geschichte

Der Routerzwang, wie er defacto bei vielen Netzprovidern derzeit gang und gäbe ist, ist damit nun ab kommenden Jahr Geschichte. Jeder Kunde wird nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder über die Wahl des Routers selbst entscheiden können. Knebelverträge mit Providern, die beispielsweise einen bestimmten Router zu einem DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Vertrag im Bundle zur Miete oder zum Kauf anbieten, wird es in Zukunft nicht mehr geben.

Siehe auch: Providern soll der Router-Zwang jetzt per Gesetz verboten werden

Die neue Regelung werde somit zur vollständigen Liberalisierung des Endgerätemarktes beitragen, teilte der Pressedienst des Bundesrates mit. Nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung aller Vorraussicht nach ab Juni 2016 in Kraft treten.

Kunden haben dann unabhängig vom Provider eine freie Wahl, was den Router angeht. Die Anbieter können natürlich auch weiterhin ihre Bundles anbieten, eine Pflicht zur Abnahme und eine Sperrung anderer Geräte wie sie bei einigen Anbietern Usus war, wird es dann nicht mehr geben.

Mehr dazu: Bundesnetzagentur äußert sich erneut zum Thema Routerzwang

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