"Stellen sie sich folgendes Szenario vor: Beamte der lokalen Stadtpolizei untersuchen einen möglichen Leak und wenden sich an den Sitz der Deutschen Bank in Frankfurt, Deutschland. Sie präsentieren eine Verfügung, um einige private Briefe zu beschlagnahmen, die ein Reporter der New York Times in einem Schließfach in einer Deutsche Bank USA-Filiale in Manhattan weggeschlossen hat. Die Bank ordnet daraufhin gegenüber ihrem New Yorker Filialmanager an, das Schließfach mit einem Generalschlüssel zu öffnen, die Briefe herauszukramen und per Fax an die Stadtpolizei zu schicken", schildert Smith den fiktiven Fall.
US-Regierung würde wohl toben
Er stellt im weiteren die Frage, wie die US-Regierung wohl auf einen solchen Vorfall reagieren würde und beschreibt, was seiner Ansicht nach passieren würde: "Das US-Außenministerium würde toben vor Wut: 'Wir sind schockiert über die Entscheidung, die bestehenden formalen Wege zu umgehen, die zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Zuge einer bilateralen Zusammenarbeit festgelegt wurden. Statt dessen wird hier eine extraterritoriale Strafverfolgung auf amerikanischem Boden durchgeführt - unter Missachtung internationalen Rechts und unserer eigenen Datenschutz-Gesetze", würde es wohl heißen, so der Microsoft-Anwalt.Und der deutsche Außenminister würde wohl versuchen zu rechtfertigen, dass ja kein deutscher Beamter seinen Fuß in die USA gesetzt habe. Die Rechte des amerikanischen Journalisten seien außerdem in vollem Umfang gewahrt worden, da die Verfügung von einem unabhängigen Gericht ausgestellt wurde. All das würde die US-Regierung aber wohl kaum zufrieden stellen.
Microsoft sieht sich mit einer vergleichbaren Situation konfrontiert - nur dass US-Behörden hier E-Mails haben wollen, die im Postfach eines europäischen Nutzers auf einem Rechner in Irland liegen. Nach Auffassung des Unternehmens wäre es hier nötig, ein Rechtshilfe-Ersuchen über den Atlantik zu schicken und nicht den Mutterkonzern in den USA zur Herausgabe der Daten zu zwingen.