Installation von Dritt-Services behindert?
Unter anderem will man klären, ob es von Google schriftliche oder mündliche Vorgaben gibt, laut denen ein Gerätehersteller Apps, Produkte oder Dienste nicht vorinstallieren darf, die in Konkurrenz zu Googles eigenen Produkten stehen könnten, also zum Beispiel Alternativen zur Google-Suche, dem Play Store und Google Maps.Die befragten Firmen sollen nun möglichst umfangreich Auskunft über ihre Kommunikation mit Google geben und dabei Dokumente einreichen, die bis ins Jahr 2007 zurückgehen. Einer der zu klärenden Punkte ist also, ob Google möglicherweise schon seit Jahren wettbewerbsbehinderndes Verhalten an den Tag legt. Insgesamt wurden von der EU-Kommission mehr als 40 Fragen gestellt, die nun bis Anfang September beantwortet werden sollen.
Die EU will in ihren Fragebögen von den befragten Netzbetreibern und Geräteherstellern unter anderem wissen, ob Google sich gegen die Fertigung, Vermarktung oder Einführung von Geräten mit eigenen Diensten der Firmen oder von Drittanbietern in Form einer Vorinstallation oder Voreinstellung ausgesprochen hat. Außerdem geht es darum, ob die Installation alternativer App-Stores behindert wird und wie Unternehmen von Google an Einnahmen beteiligt werden.
Zwar kann jedermann Android wegen seiner Entwicklung als Open-Source-Produkt frei verwenden, doch die Smartphone-Hersteller müssen eine bestimmte Reihe von Google-Diensten vorinstallieren, wenn sie ihre Geräte mit der aktuellsten Version des Betriebssystems anbieten wollen. Noch sind die Ermittlungen der EU vorbereitender Natur, doch sobald man Anzeichen für einen Missbrauch der Marktmacht von Android durch Google findet, dürfte eine formelle Untersuchung beginnen.
Bei Google sieht man die bevorstehenden Untersuchungen durch die EU natürlich kritisch. Eine Sprecherin erklärte, dass Google Android weiterhin "offen" halten wolle, so dass jeder Android ohne Google und Google ohne Android verwenden könne. Seit der Einführung habe Android für einen stärkeren Wettbewerb im Smartphone-Markt gesorgt, hieß es weiter. Außerdem hätten Untersuchungen der Wettbewerbsbehörden in den USA und Südkorea bereits gezeigt, dass die Verträge rund um Android keinen Grund für rechtliche Bedenken liefern würden.