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Verbot für Uber:
Hamburg stoppt weiteren Mitfahrdienst

Die Verkehrsbehörde in Hamburg hat dem Transportvermittler Uber das Anbieten ihres Services in der Hansestadt untersagt. Wie schon im Fall Wundercar wird das mit dem Fehlen einer entsprechenden Genehmigung für Personenbeförderungen begründet.
Uber
23.07.2014  22:41 Uhr
Uber hat sich dazu bereits geäußert und will laut derzeitiger Aussage vorerst auch in Hamburg weitermachen. Wie das Manager Magazin berichtet, wurde dem Startup mit Hauptsitz in San Francisco bereits am Montag eine Untersagungsverfügung zugestellt.

Nicht genehmigte Personenbeförderungen

"Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen", sagte ein Behörden-Sprecher zu Manager Magazin Online. "Uber Pop ist nicht legal."

Uber ist ein Vermittler von privaten Taxileistungen. Nutzer können sich über eine App als Fahrgast oder als Chauffeur anmelden und Touren buchen. Aus Versicherungsgründen benötigt man dafür in Deutschland allerdings eine Genehmigung für eine Personenbeförderungen, was im Personenbeförderungsgesetz geregelt wird. Eine Zuwiderhandlung kann bestraft werden - im Falle von Uber heißt das, dass die Kunden, die als Chauffeure dabei sind, zu 1000 Euro Strafe pro Verstoß verurteilt werden könnten. Von Strafen gegen Uber selbst ist bislang nichts nach außen gedrungen.

Widerspruch möglich

Uber hat noch die Möglichkeit, gegen die Untersagungsverfügung Widerspruch einzulegen. Das wird aber aller Voraussicht nach nur Zeit schinden.

Vor einem Monat hatte Hamburg im Fall von Wundercar ebenso entschieden. Wundercar hatte im Anschluss daran mitgeteilt, dass man das Konzept überarbeiten werde, gleichzeitig aber auch die alten, antiquierten Regelungen in Frage gestellt. Dabei legen nicht nur deutsche Städte den Jung-Unternehmern Steine in den Weg. Auch von Frankreich und Belgien gab es bereits Ärger rund um die Taxi-Konkurrenz.
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