Nicht genehmigte Personenbeförderungen
"Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen", sagte ein Behörden-Sprecher zu Manager Magazin Online. "Uber Pop ist nicht legal."Uber ist ein Vermittler von privaten Taxileistungen. Nutzer können sich über eine App als Fahrgast oder als Chauffeur anmelden und Touren buchen. Aus Versicherungsgründen benötigt man dafür in Deutschland allerdings eine Genehmigung für eine Personenbeförderungen, was im Personenbeförderungsgesetz geregelt wird. Eine Zuwiderhandlung kann bestraft werden - im Falle von Uber heißt das, dass die Kunden, die als Chauffeure dabei sind, zu 1000 Euro Strafe pro Verstoß verurteilt werden könnten. Von Strafen gegen Uber selbst ist bislang nichts nach außen gedrungen.
Widerspruch möglich
Uber hat noch die Möglichkeit, gegen die Untersagungsverfügung Widerspruch einzulegen. Das wird aber aller Voraussicht nach nur Zeit schinden.Vor einem Monat hatte Hamburg im Fall von Wundercar ebenso entschieden. Wundercar hatte im Anschluss daran mitgeteilt, dass man das Konzept überarbeiten werde, gleichzeitig aber auch die alten, antiquierten Regelungen in Frage gestellt. Dabei legen nicht nur deutsche Städte den Jung-Unternehmern Steine in den Weg. Auch von Frankreich und Belgien gab es bereits Ärger rund um die Taxi-Konkurrenz.