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Erstmals Handy-Störsender in einem Gefängnis

Die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg ist bundesweit das erste Gefängnis, auf dessen Gelände der Mobilfunkverkehr durch den Einsatz von Störsendern unterdrückt wird.
27.08.2009  16:36 Uhr
Die Bundesnetzagentur hat grünes Licht für eine mehrwöchige Testphase der technischen Blockade gegeben. "In der JVA Offenburg herrscht ab sofort Funkstille, was die unerlaubte Nutzung von Handys anbelangt. Mit dem Einsatz der Handyblocker sorgen wir dafür, dass Mobiltelefone im Vollzug schlagartig nutzlos sind", sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP). Verbotene Absprachen unter Gefangenen, über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen seien damit in Offenburg kein Thema mehr, erklärte er weiter.

Seit der Föderalismusreform können die Länder in eigener Zuständigkeit die Installation von Störsendern im Justizvollzug auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Auf Golls Initiative hat Baden-Württemberg im vergangenen Sommer ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Handyblockern auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten erlaubt.

Die Ausweitung der Technik auf andere Anstalten sei langfristig überlegenswert, aber auch eine Frage des Geldes, erklärte der Minister. Für die Installation und Inbetriebnahme der Anlage in Offenburg seien Kosten von rund 1 Million Euro entstanden.

Mobiltelefone sind in Vollzugsanstalten - übrigens nicht nur für Gefangene - verboten. Immer wieder ist es Häftlingen aber gelungen, Handys an den Kontrollen vorbei in die Anstalten zu schmuggeln. Im laufenden Jahr wurden in Baden-Württemberg bereits 183 Geräte sichergestellt, 2008 wurden 219 Geräte gefunden, 2007 waren es 153 und 2006 171.

Bei den Gefangenen sind die immer billiger und kleiner werdenden Handys heiß begehrt, um per SMS oder per Anruf kriminelle Geschäfte aus der Zelle zu führen oder ihre Flucht zu organisieren, hieß es. So wurden zum Beispiel Helfer außerhalb der Gefängnismauern angewiesen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können. Auch wegen der Gefahr von Verdunklungshandlungen müssen unüberwachte Telefonate von Untersuchungsgefangenen wirksam unterbunden werden.

Die Unterbindung des Mobilfunkverkehrs bleibt ausschließlich auf das Gefängnisgelände beschränkt. "Die Störsender in der neuen JVA Offenburg funktionieren wie erwartet tadellos und punktgenau", so der Minister. Die Technik ermögliche eine metergenaue Empfangsstörung auf dem Anstaltsgelände. Eine dauerhafte Frequenzstörung erfolge dabei nicht. Erst wenn Mobilfunksignale festgestellt würden, aktiviere sich der Blocker.

Um den Mobilfunkverkehr zuverlässig aus den Vollzugsanstalten zu verbannen, seien die Störsender am effektivsten. Bloße Handysuchgeräte schlagen nur dann an, wenn gerade telefoniert wird. Der Versand einer SMS wird von einem Handysuchgerät nicht ohne weiteres erfasst. Auch verstärkte Kontrollen sind aufgrund gesetzlicher Beschränkungen keine echte Alternative zu den Störsendern. Das Vollzugspersonal darf Besucher nicht beliebig durchsuchen. Anwälte unterfallen überhaupt keiner Kontrolle.
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