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Microsoft soll mutwillig simple Patente für Gaming-Engines verletzen

Microsofts Rechtsabteilung muss sich in der kommenden Zeit einmal mehr mit einer Patenklage auseinandersetzen, in der der Kläger unter Umständen auch noch gute Chancen hat, sich gegen den Software-Konzern durchzusetzen. In dem Streit geht es um die "Infernal Engine", die teilweise in verschiedenen Microsoft-Games eingesetzt wird.
Wikipedia
26.04.2018  11:48 Uhr
Die Rechte an dieser hält die Firma Infernal Technologies and Terminal Reality. Diese hat Microsoft nun in einer Klageschrift vorgeworfen, zwei Patente zu verletzen, die die Umsetzung von Lichtquellen und Schattenwürfen betreffen. Konkret werden in den Unterlagen Games wie "Gears of War 4", "Halo 5" und "Sea of Thieves" als Beweisstücke für die Missbrauchsvorwürfe ins Feld geführt, berichtet das Branchenmagazin GamesIndustry.biz. Dass Microsoft hier die Verfahren der Kläger einsetzt, machen diese daran fest, dass der Konzern bereits Mitte der 1990er Jahre begann, mit der Firma zusammenzuarbeiten. 2005 wurden dann die beiden Methoden, um die sich jetzt alles dreht, zum Patent angemeldet. Allerdings war dies durchaus umstritten - sowohl Microsoft als auch Electronic Arts versuchten, eine Patentierung zu verhindern - denn, so argumentierten sie, hier gehe es um ziemlich triviale Erkenntnisse und die Umsetzung auf die in der Patentschrift beschriebene Weise liege ohnehin auf der Hand, so dass im Grunde gar keine ausreichende Schöpfungshöhe gegeben sei.

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Bewusste Rechtsverletzung

Allerdings scheiterten die Versuche, den Schutz der beschriebenen Methoden anzufechten. Und so führte die Auseinandersetzung schon vor gut zwei Jahren zu einer außergerichtlichen Einigung mit Electronic Arts. Auch wenn hier kein abschließendes Urteil gefällt wurde, dürfte diese Einigung wohl eine Belastung für das Verteidigungsvorhaben Microsofts darstellen.

Die Kläger nehmen die früheren Debatten um die Wirksamkeit des Patentes auch zum Anlass eindeutig klarzumachen, dass Microsoft die Verfahren keineswegs ohne Wissen über den Patentschutz eingesetzt habe. Die Verstöße gegen die Schutzrechte seien daher also in vollem Bewusstsein erfolgt.
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