Originale Teile
Der Lieferant aus Hong Kong hatte das Apple-Logo unkenntlich gemacht - was dem Zoll aufgefallen war und er die Teile schlicht für Nachahmungen hielt und sich an das iPhone-Unternehmen in Cupertino wendete. Dass das Apple-Logo unkenntlich gemacht wird, ist für den Ausgang des Falles von entscheidender Wichtigkeit gewesen.Apple verlangte daraufhin in einem Schreiben, dass die Verwendung von nicht offiziell via Apple eingekauften iPhone-Displays zu Reparaturzwecken beendet werde.
Zusätzlich sollte eine Zahlung von umgerechnet rund 2.900 Euro an Apple erfolgen. Die PCKompaniet wollte sich darauf nicht einlassen. Apple reichte als Antwort eine Markenrechtsklage gegen die PCKompaniet ein, da das Apple-Logo verwendet wurde.
Das Gericht entschied, dass das norwegische Gesetz "einer norwegischen Reparaturfirma nicht verbietet, mobile Bildschirme von asiatischen Herstellern zu importieren, die zu 100 Prozent kompatibel und völlig identisch mit Apples eigenen iPhone-Bildschirmen sind". Einzige Maßgabe dabei ist jedoch, dass nicht mit Apple oder dem Apple Logo für die Reparatur geworben werde, um einen falschen Eindruck der geschäftlichen Beziehung zu erwecken, so das Gericht. Apple will gegen das Urteil Einspruch einlegen, heißt es. Für den Anwalt der PCKompaniet ist dabei klar, dass Apple damit scheitern muss. Apple sei schließlich nach dem Verkauf nicht mehr im Besitz des Produkts und könne daher nicht mehr darüber bestimmen.