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Kommentare zu:

Nach zwei Wochen Auszeit: Andy Rubin kehrt wieder zu Essential zurück

oder

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[o1] bear7 am 10.12. 10:54
+15 -
also 2 Wochen nennt man bei uns Urlaub und ist medial nicht erwähnenswert ^^
[re:1] Harald.L am 10.12. 13:37
+1 -
@bear7: Aber mit den Meldungen "bear7 geht jetzt in Urlaub!" und "bear7 ist aus dem Urlaub zurück!" bekommst du nicht weltweit 2x kostenlose Meldungen in aller Presse. Sonst erinnert sich ja niemand an die Firma ;)
[re:2] flixs am 11.12. 09:05
+ -
@bear7: die Amis haben ja nur 10 Tage Jahresurlaub, die wollte er wohl nicht verbraten und hat sich eine Auszeit genommen :D ...aber ja *gähn*, wären es wenigstens 2 Jahre gewesen..
[re:1] bear7 am 11.12. 10:49
+ -
@flixs: ja, naja... gesetzlich
aber viele nehmen auch so auch einige Tage (eben unbezahlt)...
Fakt ist, das war eher wieder Medien Rummel als ne "Auszeit"
[re:3] Kiebitz am 11.12. 16:27
+ -
@bear7: Die ganze Sache mit der "Beziehung" erinnert mich an BILD-Zeitung oder Yellow-Press wie Bunte oder Bild für die Frau.

Würde eher in einen Friseur-Laden passen als zu Winfuture!
[o2] ElGonzales am 10.12. 11:02
+3 -
Jony wieder bei Apple, Andy wieder bei Essential, schöner hätte mein Wochenende kaum werden können. Billy könnte mal wieder zum reichsten Multimilliardär des Planeten aufsteigen und Jeffrey ablösen, das wär sooo aufregend!
[re:1] bear7 am 10.12. 22:50
+ -
@ElGonzales: ich bin auch voll aus dem Häuschen :-D
[o3] FuzzyLogic am 10.12. 11:42
+4 -
"Obwohl der Android-Gründer Andy Rubin hinter dem Startup steht, hat dieses Argument der Zielgruppe offenbar nicht gereicht."
Für wen genau soll das bitte ein Argument sein? Ich beschäftige mich relativ regelmäßig mit technischen Themen, hätte aber wohl von Rubin noch nie was gehört, wenn ihr nicht andauernd irrelevante Artikel über ihn schreiben würdet.
[re:1] Alexmitter am 10.12. 12:29
+1 -
@FuzzyLogic: Er war mal Apple Angestellter, auch ist er ein Startup bastler mit sehr wenig talent und noch weniger wissen, so 2006 wollte er ein Open Source Digitalkamera OS anbieten, diese sind aber zu der zeit langsam ausgestorben, da ist er schnell zu Telefonen und hat dabei gefühlt die hälfte der Codebase übernommen, das ganze musste schnell schnell passieren und der code war und ist sehr dirty. Kurz darauf hat Google das unternehmen übernommen.
[re:2] Kiebitz am 11.12. 16:30
+ -
@FuzzyLogic: Nun, Deine Kenntnisse sind nicht unbedingt massgebend für alle bzw. deren Informationsstand !
[o4] Doso am 11.12. 02:13
+1 -2
Wie jetzt, man muss bei Google Liebesbeziehungen offen legen.

Was zum Geier geht das denn meinen Arbeitgeber an?!
[re:1] crmsnrzl am 11.12. 09:06
+ -
@Doso: Das ist nix ungewöhnliches in den USA. Liebesbeziehungen unter Kollegen oder gar von Vorgesetzten mit Untergebenen sind teilweise sogar richtig verboten. Die betreffenden Leute werden entweder versetzt in unterschiedliche Abteilungen, damit die Beziehung, Beziehungsstreits und das Scheitern der Beziehung keine Auswirkung auf den Job haben oder gar entlassen, wenn sie die Beziehung verheimlicht haben.

In Deutschland sind die Gesetze anders, aber wenn die Beziehung (egal ob Geturtel oder Streit) zu einer Verschlechterung der Arbeitsleistung oder des Arbeitsklimas führt, gibt's hier nach einer Abmahnung auch die Optionen Versetzung und Kündigung.

Nicht zu vergessen, dass Beziehungen am Arbeitsplatz, besonders Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehungen, leicht zu Interessenkonflikten können. Das geht damit den Arbeitgeber sehr wohl etwas an.
[re:1] Kiebitz am 11.12. 16:42
+ -
@crmsnrzl: Aber, um es zu verdeutlichen! Versetzung (Kündigung eher nicht!) betrifft nur das eventuelle Arbeitsergebnis / das Betriebsklima, also wenn es da Probleme gibt. Gibt es da keine Probleme, geht das Verhältnis (auch Vorgesetzer zu unterstellter Kollegin), geht das Verhältnis den Arbeitgeber absolut nichts an (BGH). Der / die MitarbeierIn sind auch nicht verpflichtet, eine Verhältnis dem Arbeitgeber mitzuteilen, besagt auch ein BGH-Urteil!

Allein aufgrund von möglichen ! Konflikten, die aber real noch nicht gegeben sind, geht das dem Arbeitgeber auch nichts an bzw. hat der Arbeitgeber keine disziplinarischen Möglichkeiten (auch BGH!). Er , der Arbeitgeber, hat die Beweispflicht! Vermutungen, Spekulationen, Gerüchte, Eifersüchteleien der Kollegen usw. sind alles keine Gründe. Nur gerichtlich Beweisfestes zählt. Und das mus eben der Arbeitgeber beibringen (auch wieder BGH!).
[re:1] crmsnrzl am 11.12. 17:39
+ -
@Kiebitz: Vollkommen richtig, wollte eigentlich auch nur aufzeigen, dass die rechtliche Herangehensweise in Deutschland und den USA unterschiedliche ist. In Dt. müssen sich schon konkrete negative Auswirkungen zeigen, in den USA kann man's einfach von vornherein vertraglich verbieten.
[re:1] Kiebitz am 11.12. 17:44
+ -
@crmsnrzl: Da hast Du natürlich Recht.
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