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Neues EU-Gesetz stärkt Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit einem Gesetzentwurf zum Online-Shopping zugestimmt, der Verbraucher künftig besser vor Betrügern im Internet schützen soll. Behörden in den einzelnen Mit­glieds­staa­ten erhalten mehr Befugnisse, um bei betrügerischen E-Commerce-Praktiken Geldstrafen oder gar Websperren verhängen zu können.
Wikimapia
14.11.2017  17:58 Uhr
Da Onlineshop-Betreiber oft im Ausland beheimatet sind, können sich Verbraucher bislang nur schlecht gegen Betrüger wehren. Nationalen Ver­brau­cher­schüt­zern waren auf der anderen Seite bislang ebenfalls die Hände gebunden. Mit dem neuen EU-Gesetz soll sich dies nun ändern und die Bekämpfung von Online-Betrug leichter werden. Die Mitgliedsländer müssen das Gesetz im Europarat noch bestätigen, dabei dürfte es sich nach der Sachlage aber nur um eine Formalie handeln. Künftig soll ein EU-weites Warn­sys­tem nationale Behörden auf verdächtige Firmen hinweisen, sodass diese noch besser kontrolliert werden können. Sie sollen darüber hinaus Geldstrafen bei betrügerischem Verhalten verhängen dürfen und die Befugnis erhalten bei Domain-Registraren und Fi­nanz­in­sti­tu­ten Informationen über Online-Händler abzufragen.

Länderübergreifende Kooperation

Wie das Gesetz in der Praxis dann umgesetzt wird, muss sich dann noch zeigen. Gerade die unterschiedlichen nationalen Rechtsnormen zu Strafzahlungen bieten in der Zukunft noch Kon­flikt­po­ten­tial. Der Gesetzestext legt diese nicht einheitlich fest und verweist auf die Anwendung bestehender nationaler Regeln.

Funktionieren könnte dies am Ende wie bei Bußgeldbescheiden bei Verstößen im Stra­ßen­verkehr auf ausländischen Straßen. Einige EU-Länder arbeiten diesbezüglich bereits eng miteinander zusammen und treiben Strafen für die Partnerstaaten ein. Wie aber eine Webseiten-Abschaltung gegen in der EU operierende Online-Betrüger durchgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Unternehmen ihre Server dann einfach im EU-Ausland aufstellen.
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